AML/KYC-Richtlinie
1. Keine KYC-Anforderung
- ETZ-Swap verlangt kein KYC für Standard-Krypto-zu-Krypto-Swaps.
- Wir fordern im normalen Betrieb keine Identitätsdokumente an.
- Wir betreiben keine kontobasierten Verifizierungssysteme.
2. Interne AML-Logik
Obwohl wir kein traditionelles KYC-Modell betreiben, nutzt ETZ-Swap proprietäre Risikobewertungslogik, um die Integrität der Infrastruktur zu schützen.
Dieses interne System ist:
- Algorithmisch
- Risikobasiert
- Nicht identitätsgesteuert
Es bewertet das Transaktionsrisiko standardmäßig ohne die Notwendigkeit einer persönlichen Identifizierung.
3. Richtlinie zur Transaktionsabwicklung
Wenn eine Transaktion Risikoparameter auslöst oder nicht verarbeitet werden kann:
- Kann der Swap verzögert werden
- Kann die Transaktion abgelehnt werden
In solchen Fällen werden die Gelder, wann immer technisch möglich, an die ursprüngliche Absenderadresse zurückgesendet.
Ausnahme: Wenn die Absenderadresse als Hot Wallet oder von einer zentralen Börse kontrollierte Adresse identifiziert wird, kann eine Rückerstattungsadresse erforderlich sein.
4. Kein willkürliches Einfrieren
- ETZ-Swap friert Benutzergelder nicht dauerhaft ohne Grund ein.
- Wenn ein Swap nicht abgeschlossen werden kann, werden die Gelder zurückgesendet.
- Wir beschlagnahmen keine Vermögenswerte.
5. Compliance-Position
- ETZ-Swap strebt an, in Übereinstimmung mit allgemeinen Industriestandards zu arbeiten und dabei eine auf Datenschutz ausgerichtete Architektur beizubehalten.
- Wir verwenden keine identitätsbasierten Überwachungsmodelle.
Unsere Position zu Privacy Coins
- Datenschutzfreundliche Kryptowährungen wie XMR sind Werkzeuge der finanziellen Diskretion.
- Sie sind nicht per se illegal.
- ETZ-Swap unterstützt Datenschutztechnologien, weil wir glauben, dass Benutzer Vertraulichkeit bei Transaktionen verdienen.
- Wir diskriminieren keine datenschutzorientierten Vermögenswerte.